Petitionsausschuss des Landtages zur WKA Calbe Mühlgraben
Auch nachdem wir uns bereits im Dezember 2025 wegen der verheerenden Zustände an der WKA Calbe an den zuständigen Umweltminister gewandt hatten, sind die Missstände erwartungsgemäß nicht beseitigt worden, so dass wir zusätzlich den Petitionsausschuss des Landtages involviert hatten.
Die Antwort in Form eines Berichtes der Landesregierung liegt uns nun vor. Einmal mehr sehen wir die übliche Vorgehensweise ,bzw. das ganze Dilemma in Sachsen-Anhalt im Umgang mit den zahlreichen, rechtlichen Vorgaben zu unseren Fließgewässern. Die vielen Begründungen, warum die Rechtsvorgaben bzgl. Fischschutz und Durchgängigkeit gegenüber dem Betreiber angeblich nicht konsequent durchgesetzt werden können, werden nach unserer Einschätzung keiner rechtlich seriösen Betrachtung standhalten und zeigen uns einmal mehr,dass WKA Betreiber in LSA augenscheinlich Narrenfreiheit genießen. Die WKA im Mühlgraben ist letztlich kein Einzelfall , sondern Mehrheit in Sachsen -Anhalt!In Anbetracht der Tatsache, dass die Zustände in Calbe bereits vor gut 10 Jahren im Landtag thematisiert wurden und bis heute Bestand haben, erscheint uns der Verweis der Landesregierung, dass eine Klage lediglich zu weiteren Verzögerungen führen würde, nicht nur höhnisch, sondern geradezu grotesk! In der Antwort wird ebenfalls deutlich gemacht, dass es in den letzten Monaten dieser Legislatur mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen keinen Fortgang im aktuellen Petitionsausschuss in dieser Sache geben wird.
Werfen wir einen Blick nach Köln, so sehen wir , wie konsequentes Behördenhandeln, bzw. die Umsetzung geltender Gesetze aussieht.
Bezirksregierung Köln verfügt Rückbau und Durchgängigkeit am Stau Osberghausen
Da wir aufgrund unserer Erfahrungen keinerlei Vertrauen mehr in den wasserrechtlichen Vollzug in Sachsen-Anhalt aufbringen können, sehen wir auch hier nur eine Klage als erfolgversprechend an, müssen zunächst jedoch erst noch andere Projekte fertigstellen.







