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Beschwerde nach Naumburg

21.​09.​2025

Bereits im letzten Jahr veröffentlichte der LHW eine Pressemitteilung, dass der Rückbau des Wehres Oschersleben nun vollständig abgeschlossen wäre. Für uns war es jedoch nicht nachvollziehbar, dass das Projekt am Ende teurer war als ursprünglich veranschlagt, weil wir zahlreiche planfestgestellte und  kostenintensive Maßnahmen gar  nicht umgesetzt sahen,die das erklären würden.Da wir keinerlei  andere derart teure Maßnahmen ausserhalb der in der Genehmigung aufgeführten beobachten konnten, kam der Eindruck bei uns  auf, dass es sich hier um Tatbestände nach § 264 StGB handeln könnte und erstatteten eine entsprechende  Strafanzeige. Weil es sich bei den Fördermitteln um EU-Gelder handelte, informierten wir parallel die europäische Betrugsbehörde OLAF über den Fall.

Nach einem zunächst eingeleiteten  Ermittlungsverfahren wurde uns aktuell  mitgeteilt, dass es nun eingestellt worden wäre. Die pauschale  Begründung hierfür stand unseren vorliegenden Unterlagen, Beobachtungen und Dokumentationen teilweise  diametral entgegen, so dass wir uns jetzt  mit einer entsprechend untermauerten Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens  an die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg wandten und ließen parallel hierzu der OLAF Behörde in Brüssel eine Kopie dieses Schriftsatzes zukommen .

 

Unser fragender Blick richtet sich auf § 146 GVG. https://dejure.org/gesetze/GVG/146.html

 

 

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