Beschwerde nach Naumburg
Bereits im letzten Jahr veröffentlichte der LHW eine Pressemitteilung, dass der Rückbau des Wehres Oschersleben nun vollständig abgeschlossen wäre. Für uns war es jedoch nicht nachvollziehbar, dass das Projekt am Ende teurer war als ursprünglich veranschlagt, weil wir zahlreiche planfestgestellte und kostenintensive Maßnahmen gar nicht umgesetzt sahen,die das erklären würden.Da wir keinerlei andere derart teure Maßnahmen ausserhalb der in der Genehmigung aufgeführten beobachten konnten, kam der Eindruck bei uns auf, dass es sich hier um Tatbestände nach § 264 StGB handeln könnte und erstatteten eine entsprechende Strafanzeige. Weil es sich bei den Fördermitteln um EU-Gelder handelte, informierten wir parallel die europäische Betrugsbehörde OLAF über den Fall.
Nach einem zunächst eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde uns aktuell mitgeteilt, dass es nun eingestellt worden wäre. Die pauschale Begründung hierfür stand unseren vorliegenden Unterlagen, Beobachtungen und Dokumentationen teilweise diametral entgegen, so dass wir uns jetzt mit einer entsprechend untermauerten Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens an die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg wandten und ließen parallel hierzu der OLAF Behörde in Brüssel eine Kopie dieses Schriftsatzes zukommen .
Unser fragender Blick richtet sich auf § 146 GVG. https://dejure.org/gesetze/GVG/146.html







