UIG zum Wehr Egeln wieder nur mit Anwalt
Im Rahmen der Regionalkonferenz zur Wiederansiedlung des Lachses in der Bode zu Anfang diesen Jahres, wurde seitens des LHW eine Abwägungsentscheidung zu Gunsten eines Vertikalschlitzpasses(VSP) benannt, der am Wehr Egeln errichtet werden soll. https://www.igbodelachsev.de/news/1/1037746/nachrichten/regionalkonferenz-in-bernburg.html
Unser sofortiger Antrag nach Umweltinformationsgesetz (UIG) und hilfsweise Informationszugangsgesetz (IZG) zur Übersendung dieser Abwägungsentscheidung, wurde zunächst mit einer grotesk anmutenden Begründung abgelehnt, so dass wir unverzüglich unseren Fachanwalt um die Durchsetzung der genannten Gesetze gegenüber dem LHW als auskunftspflichtige Stelle baten.
Nach nunmehr 6 Monaten (die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt 1, oder bei komplexen Antworten 2 Monate) wurden die beantragten Informationen jetzt übersandt, nachdem unser Anwalt der Rechtsabteilung des LHW damals einen entsprechenden Schriftsatz zukommen ließ.
Wieder war ein Fachanwalt nötig, um die gesetzlich vorgegebene Übersendung von Umweltinformationen durchzusetzen und wieder muss der LHW uns nun die Anwaltskosten erstatten.
Laut der nun vorliegenden Unterlagen soll zukünftig ein VSP die rechtlich vorgeschriebene ökol. Duchgängigkeit gewährleisten, der jedoch nach unserer Einschätzung ebensowenig dafür geeignet ist, wie all die anderen VSP des LHW , die wir fernab des Stand der Technik und des Wissens, bzw. dem DWA Merkblatt M 509 verorten.Bereits die Dimensionierung der geplanten Fischaufstiegsanlage Egeln wurde wie so oft deutlich zu klein gewählt,ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren nach § 40 WG LSA wurde bis heute nicht durchgeführt,ein Rückbau somit gar nicht erst geprüft und auch einen FischABstieg wird es ebenfalls nicht geben. Ein gültiges Wasserrecht konnte der LHW auch hier nicht vorweisen, so dass es uns einfach nicht gelingen will, den Erhalt und Betrieb des Wehres Egeln als rechtskonform betrachten zu können. Die geplante Anlage berücksichtigt ebenfalls nicht die schwimmschwachen Erhaltungsziele des FFH Gebietes, so dass die vorliegenden Planungen aus unserer Sicht bereits hier schon einmal mehr eine Verschwendung von Steuergeldern und im Realisierungsfall nicht erfüllte Rechtsvorgaben darstellen. Immer wieder taucht in diesem Zusammenhang auch hier der Name eines bestimmten LHW Mitarbeiters auf, dem die heutigen Fach-und Rechtsgrundlagen noch immer fremd zu sein scheinen und der augenscheinlich eigene und unbelegte Vorstellungen und Behauptungen durchsetzt,deren Eignung zu keiner Zeit nachgewiesen wurden.
Vom Umweltministerium wurden unseren fachlich untermauerten Schriftsätzen immer wieder lediglich ,,persönliche Auffassungen,, entgegengehalten, so dass es vermutlich auch hier nicht ohne unseren genialen Anwalt gehen wird.
An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei allen Spendern bedanken, die uns die wichtigen juristischen Schritte ermöglichen und versprechen ihnen, dass wir das Wehr Egeln nun weit oben auf die To do Liste setzen werden, um die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände juristisch zu erzwingen. Alle anderen juristischen Aktivitäten bleiben unberührt und werden in voller Konsequenz fortgeführt!







