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Illegaler Gewässerausbau im Mühlgraben Gröningen

14.​07.​2025

Nachdem zuletzt ein Antrag zum Anstau des Mühlgraben Gröningen als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen wurde, hat der Antragsteller all dem zum Trotz heute Tatsachen geschaffen. Als gäbe es keine Rechts-und Fachvorgaben,Verbotstatbestände usw. wurde heute mit dem Einbau von Bauschutt eine wesentliche Umgestaltung des Mühlgrabens und dessen Ufern  vorgenommen, in dem verschiedene Arten mit mehr oder weniger hohem Schutzstatus, bis hin zur Listung im Anhang II der FFH-RL ihren angestammten Lebensraum hatten. Eine Fischbestandsbergung fand nicht statt, so dass wir die Tötung von Arten nicht ausschließen können, die über den § 44 BNatschG besonders geschützt werden.

Mit dem Einbau des Bauschuttes ging parallel eine massive Verunreinigung des Mühlgrabens und der anschließenden Bode als Natura 2000-Gebietes  einher, so dass wir hier auch einen Tatbestand nach § 324 StGB erfüllt sehen. 

Die zuständigen Behörden wurden nach Hinweisen von Anwohnern sofort von uns informiert.

 

Bild zur Meldung: Bauschutteinbau in den Mühlgraben Fotos: IG Bode-Lachs e.V

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