Ehrenamtliches Engagement reicht nicht aus
Nachdem die zuständige Behörde sich seit Jahren der Anordnung zur Herstellung gesetzmäßiger Zustände an der WKA Mühlgraben Calbe verweigert und auch nach fast 10 Jahren Thematisierung im Landtag die verheerenden Missstände nicht beseitigt wurden, wandten wir uns zuletzt an den zuständigen Umweltminister, um auf diese Weise über sein Weisungsrecht endlich das qualvolle Schreddern lebender Fische unverzüglich und dauerhaft zu beenden. Leider müssen wir nach der vom Umweltminister beauftragten und nun vorliegenden Antwort zur Kenntnis nehmen, dass hierzu keine Bereitschaft besteht. In dem Schreiben beruft man sich nun auf das Wasserrecht,in dem die Schaffung von Fischwechselanlagen nicht aufgeführt wäre. Wir halten dem entgegen, dass die Behörden zur Anordnung der Herstellung von FAA berechtigt und sogar verpflichtet sind und verweisen hier auf entsprechende Gerichtsurteile, die für jedermann schon mit wenigen Klicks einsehbar sind.
WKA Betreiber können sich nicht auf Altrechte berufen, sondern können per Gesetz und entschädigungslos zur Schaffung der Durchgängigkeit und Fischschutz an ihren Anlagen verpflichtet werden !
https://dejure.org/gesetze/WHG/35.html
§ 44 FischG LSA
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-FischGSTpP44
§ 38 FischG LSA
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-FischGSTV6P38
Die Antwort aus dem Ministerium macht uns nicht nur fassunglos, sondern spornt uns zugleich an, für Spendengelder zu werben und die Herstellung gesetzmäßiger Zustände mittels Gerichtsurteil gegen die Blockade der Behörden und des Ministeriums durchzusetzen und den qualvollen Tod von (teilweise EU-rechtlich geschützten) Fischen zu verhindern.
Wie z.B. abwandernde Aale nach Turbinenpassage aussehen, zeigt ein Bericht des SRF. Ch in anschaulicher und zugleich abstoßendster Weise.







