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,,Gewässerunterhaltung ,,im Flussbereich Halberstadt

23. 03. 2024

Einmal mehr sehen wir nun an der Holtemme eine ,,Gewässerunterhaltung,,, die von uns nur  als totale Zerstörung bezeichnet werden kann. Während im Flussbereich immer wieder wertvolle Kiesbänke entnommen werden sollen, die einen unverzichtbaren Bestandteil des FFH-rechtlich geschützten LRT 3260 bilden,  https://www.igbodelachsev.de/news/1/592866/nachrichten/592866.html, verbleibt andererseits durch Stauräume erzeugter und durch Wehröffnungen  mobilisierter Faulschlamm an entsprechenden Stellen im Unterwasser und wird dort sogar noch mittels Steuermitteln profiliert  https://www.igbodelachsev.de/news/1/775998/nachrichten/775998.html und als ,,Unterhaltung,, etikettiert.

Als wären unsere Fließgewässer nicht ohnehin schon auch durch die zerstörerische Unterhaltung Lichtjahre von den Vorgaben der WRRL und FFH-RL entfernt, werden nun auch noch letzte Relikte von ökologisch bedeutsamen Ufergehölzen vollständig beseitigt.

 An der Holtemme oberhalb Halberstadt zeigt sich aktuell ein Bild der Zerstörung. Ufergehölze prägen grundsätzlich das gesamte Fließgewässerökosystem und beeinflussen auch die Fischfauna. Ohne Gehölze gibt es keine nenneswerten Fischbestände,die wiederum eine Qualitätskomponente der WRRL bilden. Im Gegensatz zur FFH-RL ,bzw. Natura 2000 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__329.html )sind Verstöße gegen die WRRL jedoch  leider nicht strafbewehrt. Laut WHG § 39 darf die Gewässerunterhaltung der WRRL jedoch  nicht entgegenstehen. Wir werden  uns nun für die Holtemme einsetzen und für den Fall, dass der Flussbereich die gleichen Zerstörungen an der Bode plant, bereiten wir vorsorglich juristische Schritte ,inklusive der Prüfung persönlicher Haftung vor. 

 

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Vollständig beseitigtes Weichholz an der Holtemme Foto: IG Bode-Lachs e.V

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