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Stellungnahme zur Novellierung des Wassergesetz eingereicht

24. 01. 2024

Die gewährte Fristverlängerung hinsichtlich der Abgabe einer Stellungnahme zur geplanten Novellierung des WG LSA hätte es für uns nicht zwingend gebraucht, da die erschütternden Defizite für uns sofort herausstachen. Um dem Ganzen mehr Gewicht zu verleihen, baten wir jedoch unseren Fachanwalt, unsere Einschätzung  juristisch zu untermauern, um sie sodann fristgerecht einzureichen. Die anwaltlichen Ergänzungen bestätigen uns  nicht nur, sondern erschüttern uns regelrecht ,so dass wir uns hier einmal mehr die Frage stellen, ob den Initiatoren des Gesetzentwurf  höherrangige Rechtsvorgaben und fachliche Gesetzmäßigkeiten auch nur ansatzweise bekannt sind? Der Gesetzentwurf zeigt für uns einmal mehr den verantwortungslosen Umgang mit der immer kostbarer werdenden Ressource Wasser in Sachsen-Anhalt und wird in der vorgelegten Form in Wahrung unserer satzungsgemäßen Aufgaben nicht widerstandslos akzeptiert. Wer wirklich Wasserrückhalt und -management betreiben will, der baut und erhält keine Wehre, sondern setzt die fachlich erforderlichen und  korrekten Maßnahmen um!

 

Unsere Lage