UIG-Antrag zur FAA Stassfurt abgelehnt
Immer öfter müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass unsere UIG-Anträge vom LHW unter fragwürdigen und teils abenteuerlichen Begründungen abgelehnt werden. Zum Wehr Stassfurt beantragten wir Einsicht in die Abwägungsunterlagen, die zum Bau der dortigen FAA geführt haben. Das GEK,, Untere Bode,, stellt schon 2013 in eigenen Abwägungen den später errichteten Schlitzpass infrage.Wir wiederum fragen uns, warum man sich unserem Antrag verweigert, wenn ordnungsgemäß verfahren wurde?
Die Funktionskontrolle zur FAA liegt vor und wirft für uns tiefe Fragen auf. Obwohl wir identische Probleme und Defizite analog FAA Dessau sehen, konnten wir keine entsprechenden Ausführungen in der Funktionskontrolle zu Stassfurt entdecken,obwohl beide Gutachten vom gleichen Sachverständigen gefertigt wurden. Die bescheinigte volle Funktionstüchtigkeit wird von uns bezweifelt, da ein obligater Bestandteil der Untersuchungsmethode vom LHW nicht vorgelegt werden kann und auch hier wieder kein Nachweis erbracht wurde, dass schwimmschwache Arten wie das Erhaltungsziel ,,Bachneunauge,, die FAA passieren kann. Ein Hinweis auf eventuelle methodische Schwächen findet sich im Gutachten ebenfalls nicht.Aus unserer Sicht ist es vollkommen unakzeptabel, dass wir als staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung UIG-Anträge augenscheinlich nur noch mit juristischer Unterstützung und den damit verbundenen finanziellen Belastungen durchsetzen können, fühlen uns dadurch jedoch noch deutlich motivierter und werden diese Angelegenheit bei der nächsten Gelegenheit juristisch prüfen lassen.Zunächst wenden wir uns weiteren, hoch fragwürdigen Sachverhalten bzw. Maßnahmen zu, deren Zahl hier in Sachsen-Anhalt schier unendlich erscheint.