Zweierlei Maß in Oschersleben
Immer wieder wurden in der Vergangenheit für die von uns angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte hydraulische Nachweise bzgl. der Hochwasserneutralität vom LHW verlangt. Da solche Nachweise in der Regel für gemeinnützige Vereinen nicht finanzierbar sind, konnten diese Maßnahmen leider nicht realisiert werden . Vor diesem Hintergrund interessierte es uns sehr, welche hydraulischen Nachweise zur Hochwasserneutralität der LHW selbst für seine geplanten Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Wehrrückbaus bzw. den Renaturierungen in Oschersleben erbracht hat.Ein entsprechender UIG-Antrag wurde nun nach einigem Hin und Her mit der auskunftspflichtigen Stelle dahingehend beantwortet, dass hydraulische Nachweise nicht vorliegen würden, bzw. auch nicht erforderlich waren, da der Wehrabriss an sich bereits eine Verbesserung des Hochwasserschutzes darstellen würde!
Hier richten wir die Frage an den LHW, wieso an den unzähligen Wehren und erst Recht an den starren Schwellen mit aller Macht festgehalten wird, wenn bereits der Abriss eines beweglichen Wehres zu Verbesserungen hinsichtlich des Hochwasserschutzes führt und wieso mit zweierlei Maß gemessen wird?