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IG erstattet Strafanzeige

21. 12. 2021

Schon seit vielen  Wochen wiesen wir auf die Festlegungen der Plangenehmigung und die Inhalte des LV zum Wehrabriss Oschersleben hin. Ungeachtet dessen  fand die Ignoranz der Verantwortlichen  nun  ihren traurigen Höhepunkt . Der LHW informierte kürzlich noch schriftlich darüber, dass die Baustelle ab dem 20.12.2021 nicht mehr besetzt wäre. Aufgrund unserer Erfahrungen mit verschiedenen Aussagen seitens des LHW in der Vergangenheit , bot allein dies jedoch Grund  genug für uns, der Baustelle einen Besuch abzustatten, an dem sich das erwartete gegenteilige Bild bot. Trotz weisungsbefugter  ökologischer Baubegleitung, deren Aufgaben in der Plangenehmigung klar definiert sind, kam es am 20. und 21.12. zu  einem  massiven  Eingriff ins Gewässer mit der  zwangsläufigen Mobilisierung von Feinsedimenten bei niedrigem Abfluss

in Größenordnungen, die laut Plangenehmigung zu vermeiden ist. Die Rolle der örtlichen Bauüberwachung erscheint uns ebenfalls in einem diffusen Licht.  Eine Wasserhaltung wie in der Genehmigungsplanung ,bzw. LV aufgeführt , wurde nicht errichtet. Die Fischbestände inkl. der im Wehrbereich nachweislich lokalisierten Bachneunaugen wurden ebenfalls  nicht evakuiert. Aus Sicht der IG wurden hier  Vorgaben des BNatschG , des Tierschutzgesetzes, des Strafgesetzbuch und des Umweltschadensgesetz berührt, so dass wir uns in Wahrung unserer satzungsgemäßen Aufgaben  veranlasst sahen, unverzüglich die Polizei einzuschalten und Strafanzeige zu erstatten.Parallel hierzu wurden mittels Umweltschadensanzeige  die Unteren Behörden einbezogen. Auf die absehbaren Zeugenaussagen bereiten wir uns mit den entsprechenden Unterlagen detailliert vor. Vorbeugend legen wir den gesamten Sachverhalt parallel unserem juristischen Fachbeistand vor.

 

Bild zur Meldung: Foto:IG Bode-Lachs e.V.

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