Umgehungsgerinne ,,Am Brühl,, Quedlinburg
Mittels UIG Antrag baten wir um Übersendung der Funktionskontrolle des Umgehungsgerinnes ,,Am Brühl,, in Quedlinburg. Seitens der Unteren Wasserbehörde bestritt man zunächst, dass eine Auflage zur Funktionskontrolle in der Genehmigung enthalten wäre, so dass wir der Behörde die hauseigene Genehmigung vorlegten und sie sodann eingestehen musste, dass eine Funktionskontrolle bis heute nicht erfolgt ist, obwohl sie laut Genehmigung nach Inbetriebnahme hätte erfolgen müssen.Die Anlage ist nun bereits seit Jahren in Betrieb. Die Genehmigung bzw. die Planungen waren mittlerweile 14 Jahre alt und sind vor Umsetzung nicht dem aktuellen Stand der Technik und des Wissens angepasst worden. Eine Funktionskontrolle kann laut Behörde auch aufgrund bestehender baulicher Probleme nicht durchgeführt werden. Jeder unserer bisherigen UIG Anträge bzw. die Antworten zu FAA in Sachsen-Anhalt bestärken uns in unserer Meinung, dass es vermutlich nur wenige FAA gibt, die dem Stand der Technik und des Wissens entsprechen , bzw. tatsächlich voll funktionstüchtig sind, obwohl dies laut den vorliegenden Gutachten der Fall sein soll. Diese Fakten wurden von uns auch der Landesregierung vorgetragen, eine Beseitigung der Missstände können wir bis heute nicht erkennen.