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LHW jetzt für Parkplätze zuständig?

16. 04. 2025

Nach Prüfung der Genehmigung für eine neue Betonmauer und die damit verbundene, finale Zerstörung prioritären Lebensraumes und des  Habitatverlustes für verschiedene Vögel und Fledermäuse, auf Höhe des Waldkaters, zeichnet sich einmal mehr für uns ein trauriges und nahezu groteskes Bild über die gängige Praxis in Sachsen-Anhalt im Umgang mit (EU)rechtlich geschützten Arten und Gebieten. 

Der Flussbereich Halberstadt beantragte den Abriss einer ökol. wertvollen, alten Natursteinmauer und deren Ersatz durch eine neue  und lebensfeindliche Betonwand und rechtfertigt laut Unterlagen unbelegt sein Vorhaben und seine eigene Vorzugsvariante der Betonwand mit ,,ästhetischen,, Gründen. (das steht da wirklich so drin!) Weiter hinten heißt es dann, dass mit der neuen Betonwand eine ...beabsichtigte Anpassung des Verkehrsraumes an den heutigen Bedarf... erfolgen soll. Übersetzt und mit Blick auf die Gegebenheiten dort  heisst das für uns nichts anderes, dass direkt vor dem Waldkater  neue Parkplätze geschaffen werden sollen, die mit ökol. vertretbaren Varianten ,wie dem Neuaufbau der bisherigen und jahrzehntelang stabilen Natursteinmauer nicht möglich wären. Von den eigentlichen Aufgaben des LHW wie Hochwasserschutz oder notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen  findet sich in den Antragsunterlagen nichts.Die aus Sicht der IG oftmals ohnehin sehr willige UNB hatte offenbar  keine Probleme damit, entsprechende Ausnahmen von FFH, LSG VO etc. zu erteilen, um dem LHW das millionenschwere Vorhaben zu ermöglichen. 

Am Waldkater entstehen jetzt neue Parkplätze auf Kosten der Steuerzahler und zu Lasten der ohnehin schon gequälten Natur. Das Vorhaben ist der Leitung der für Naturschutz zuständigen Abteilung im Umweltministerium  seit letztem Jahr bekannt,passiert ist jedoch wie erwartet, nichts. Immer wieder wurde uns auch  von LHW und Co. entgegengehalten, dass für die Umsetzung von Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie keine finanziellen Mittel zur Verfügung stünden, wenn es jedoch um Zerstörung von Lebensräumen und wie im Fall des Waldkaters um privatwirtschaftliche Interessen geht, sieht das offenbar gleich ganz anders aus. Da hier prioritärer FFH-Lebensraum zerstört wird, sollte die EU Kommission in jedem Fall Kenntnis über die Verwendung ihrer Fördermittel erhalten.

 

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