MDR zum Bode-Lachs
Der MDR geht in seinem ausführlichen Bericht vom 14.03.2025 zum aktuellen Stand der Dinge in Sachen Bode-Lachs ein und beleuchtet dabei auch erfreulich deutlich die bestehenden Probleme, die vorrangig auf den seit 25 Jahren nicht vollzogenen § 40(4) WG LSA zurückzuführen sind. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/fluesse-bode-lachse-ansiedeln-100.html
Sachsen-Anhalt belegt nach unserem Kenntnisstand im bundesweiten Vergleich den letzten Platz bei der Umsetzung der WRRL, insofern erachten wir es als verantwortungslos und grotesk, dass nach dem Willen der Landesregierung immer neue problematische Stauanlagen errichtet oder wieder in Betrieb genommen werden sollen, wogegen noch immer unzählige Wehre ohne gültiges Wasserrecht in den Flüssen stehen und die Umsetzung der WRRL ,sowie der FFH-RL verhindern. Zeitgleich trafen heute zwei inhaltsgleiche Schreiben des LvwA und aus dem Ministerium bei uns ein, die zahlreiche Behauptungen aufstellen, warum Wehre angeblich erhalten bleiben müßten, ohne das jemals in einem Ausserbetriebsetzungsverfahren umfänglich und seriös geprüft zu haben. Unsere aktuelle Stellungnahme zu einem geplanten Umgehungsgerinne an einem Wehr ohne Wasserrecht in der Altmark hatten wir fachanwaltlich untermauern lassen, auf die Idee zum Vollzug von § 40(4) WG LSA kommt das LvwA als zuständige Vollzugbehörde auch nach 25 Jahren der Ignoranz offenbar trotzdem nicht. Wir bereiten uns unverzüglich auf den Genehmigungsfall für das Umgehungsgerinne vor und sehen sodann endlich den ersehnten Präzedenzfall! Wir fragen uns hier mittlerweile auch, worin der zuständige Fachminister eigentlich seine Aufgabe sieht und worauf er noch wartet, die Gründe für den schlechten Zustand unserer Gewässer hatten wir ihm bereits in unserem offenen Brief dargelegt. https://www.igbodelachsev.de/news/1/911768/nachrichten/911768.html
Parallel hierzu sind wir auch gespannt, wie die EU-Kommission mit dieser Sache umgeht und ob sie grundsätzlich eine zweckkonforme Verwendung der Fördermittel sieht, wenn Sachsen-Anhalt Wehrstandorte als durchgängig im Sinne der WRRL deklariert, sobald einer der regelwerksfernen Fischaufstiege errichtet wurde, obwohl eine verzögerunggfreie und unversehrte Durchwanderbarkeit in beide Richtungen gewährleistet werden muss und der vorgegebene gute ökol. Zustand ohnehin nur mit einem kontinuierlichen Sedimentransport zu erreichen ist.