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Regionalkonferenz in Bernburg

01. 03. 2025

Das zuständige  Ministerium hatte auch uns zum gestrigen Freitag in die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Bernburg eingeladen, um an der Regionalkonferenz zum Wanderfischprogramm im Bode-Selke-System teilzunehmen.Da bereits im Vorfeld über den geplanten Besatz der Bode mit jungen Lachsen im Herbst 2025  informiert wurde, reisten wir in Anbetracht der noch immer bestehenden Probleme, bzw. der fehlenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ansiedlung der Wanderfische, schon mit starken Bauchschmerzen nach Bernburg. 

Die erste Veranstaltung dieser Art fand bereits 2016 in Langenstein statt. Nach nunmehr fast 10 Jahren mussten von uns  gestern exakt die gleichen Probleme benannt werden, wie sie bereits 2016 bestanden, was für uns die Frage aufwirft, womit sich eigentlich die zuständigen Behörden bis heute die Zeit vertrieben haben?

Nach wie vor stehen der Umsetzung der Rechtsvorgaben an der Bode unzählige Wehre ohne gültiges Wasserrecht, Nutzung oder HWS-Funktion  entgegen, verursachen massive ökologische Probleme und vereiteln somit von vorneherein eine erfolgreiche Wiederansiedlung der europarechtlich geschützten Wanderfische. Parallel hierzu kann niemand seriös darlegen, welche Auswirkungen die Salinität, bzw.der hoch toxische  Abschnitt ab Stassfurt auf Smolts oder ggf. Rückkehrer haben. Von den natürlich aufkommenden Meerforellen ab Oschersleben aufwärts kam jedenfalls bis heute keine einzige zurück, offensichtlich meiden sie bereits  den Einstieg in die Bode bei Nienburg und werden  dafür am Wehr Bernburg zahlreich nachgewiesen. Ein Blick in die  IUCN -Kriterien zur Wiederansiedlung Atlantischer Lachse bestätigt unsere Skepsis und eine Unterscheidung des Projektes von einem Tierversuch will uns hier gegenwärtig einfach nicht gelingen. 

Bis heute wurde der § 40(4) WG LSA auch an an der Bode nirgends vollzogen, stattdessen wird der Bau von neuen Wehren oder  Fischaufstiegsanlagen geplant oder umgesetzt, die bisher an keinem Standort dem anerkannten Regelwerk für den Bau von FAA entsprechen, demnach nur eingeschränkt funktionsfähig sind und mitnichten die tatsächliche Durchgängigkeit im Sinne der Rechtsvorgaben gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sind die Planungen für den Bau eines Schlitzpasses am Wehr Egeln geradezu grotesk und in erster Linie Verschwendung von Steuergeld, da wir dieses Vorgehen nicht akzeptieren und bei Beteiligung im Genehmigungsverfahren sofort unseren Anwalt mit der Durchsetzung des Wassergesetzes beauftragen werden, um diesen Irrsinn zu verhindern.Die verbindlichen Vorgaben der Natura 2000-VO bzgl. der Durchgängigkeit für die Erhaltungsziele ,,Bachneunauge,, und ,,Groppe,,sind mit Vertikalschlitzpässen mit der Bemessungsart ,,Lachs,, ohnehin nicht umsetzbar.

Der Gewässerkundliche Landesdienst von LSA verfügt über § 111 WG LSA über einen gesetzlichen Status und hat bereits vor vielen Jahren Planungsgrundsätze zur Wiederherstellung der ökol. Durchgängigkeit im Sinne der WRRL definiert, die wir bis heute an keinem einzigen Standort umgesetzt sehen. Als einziger Verein in Sachsen-Anhalt , der die Bode und den Lachs in seinem Namen trägt und sich seit Jahren für beide auf allen Ebenen einsetzt, fordern wir  mit unserer aktuellen Resolution den zuständigen Minister auf, unverzüglich den Vollzug des § 40 (4) WG LSA mittels Erlass anzuordnen, damit  dessen gesetzliche Vorgaben nach 25 Jahren Ignoranz endlich zu vollziehen und somit auch die  Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiederansiedlung der Atlantischen Lachse zu schaffen!

All das scheint verantwortlichen Mitarbeitern des Umweltministeriums und des LHW noch immer völlig fremd zu sein und in Anbetracht unserer Erfahrungen bleibt zu befürchten, dass dies auch so bleibt. Unser Anwalt ,oder spätestens das Verwaltungsgericht wird es ihnen jedoch sodann noch einmal  erklären!

 

Bild zur Meldung: Foto: IG Bode-Lachs e.V

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