Zerstörung am Großen Graben
Bei einer der regelmäßigen Ortsbegehungen im Natura 2000-Gebiet ,zwischen Pabstorf und Dedeleben, konnten wir aktuell einen Bagger beobachten, der sämtliche Rückzugsgebiete für vorkommende Arten in Form der beidseitigen Schilfgürtel flussabwärtsgerichtet und entgegen den Bestimmungen der verbindlichen Natura 2000-VO restlos beseitigte.Schon nach wenigen Schritten fanden wir eine der über die Bundesartenschutzverodnung geschützten Großmuscheln (Anodonta anatina) , die durch den unzulässigen Eingriff in die Gewässersohle mit dem restlichen Baggergut auf der Böschung abgelegt wurde.
Als gäbe es die Bestimmungen des § 10 der Natura 2000-VO nicht, sehen wir auch hier eine Fortführung der traditionellen und zerstörerischen Gewässerunterhaltung, so dass sich niemand über die Erhaltungszustände aller relevanten Arten wundern muss. Fachliche und rechtliche Grundlagen zur Gewässerunterhaltung erscheinen dem Unterhaltungspflichtigem völlig fremd.
Der parallel verlaufende Beiläufer des Großen Grabens hingegen liegt in Verantwortung des Unterhaltungsverbandes und wurde in akzeptabler Weise lediglich halbseitig gemäht, so dass wichtige Rückzugsräume erhalten bleiben. Die zuständige Behörde des Harzkreis wurde von uns zu den Vorgängen am Großen Graben informiert.
Bild zur Meldung: Degradierter Großer Graben mit abgelagertem Baggergut inkl. Sediment auf der Böschung Foto: IG Bode-Lachs e.V