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Pressemitteilung zur Einleitgenehmigung in Stassfurt

29. 11. 2022

Die Interessengemeinschaft Bode-Lachs e. V. und der Verein „Wanderfische ohne Grenzen – NASF Deutschland“ haben am Dienstag (29.11.2022) Klage gegen die wasserrechtliche Erlaubnis des Landesverwaltungsamtes vom 30.9.2022 eingelegt, mit der die Fortsetzung der Einleitung von Produktionsabwasser aus der Herstellung von Soda in die Bode bis zum 31.12.2030 erlaubt wird.

 

Die beiden nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz  anerkannten Umweltvereinigungen setzen sich seit vielen Jahren für die Schaffung der Durchgängigkeit von Fließgewässern und die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes der Fließgewässer mit dem Ziel ein, die notwendigen Voraussetzungen für die Erhaltung und die Wiederansiedlung aller aquatischen Lebewesen, einschließlich aller Wanderfische, zu schaffen.

 

Diesen Zielen steht die erneute Einleiterlaubnis diametral entgegen, da die Einleitungen nicht nur die Erreichung eines guten ökologischen Potentials der Bode im Abschnitt von Wehr Staßfurt bis Mündung (Saale) vereiteln, sondern auch weil dieser hochbelastete Bodeabschnitt als Wanderbarriere wirkt, die ein Einwandern von zahlreichen Fischarten in den Unter- und Oberlauf der Bode verhindert.

 

„Die Belastung mit Chlorid und Ammonium-Stickstoff in der Bode zwischen den Einleitungen und der Saalemündung ist so hoch, dass verschiedene Fischarten, inklusive der Wanderfische,  nicht aus der Saale in die Bode einwandern, sondern die Bode meiden“, so der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Bode-Lachs, Herr Heimo Reilein. Armin Weinbrenner, der erste Vorsitzende des Vereins „Wanderfische ohne Grenzen“ bemängelt, dass die Folgen des Klimawandels, insbesondere die zunehmenden Niedrigwasserstände, die zu einer toxischen Aufsummierung der im Wasser befindlichen Schadstoffe führen, in der Erlaubnisentscheidung nahezu gänzlich unberücksichtigt geblieben sind.

 

„Die im Verfahren vorgenommene Alternativenprüfung entspricht nicht den rechtlichen Mindestanforderungen, zudem wird in den Verfahrensunterlagen selbst eingestanden, dass bei Fortführung der Einleitungen die Erreichung eines guten ökologischen Potentials der Bode ausgeschlossen ist“, so der Berliner Fachanwalt Ulrich Werner, der die Umweltvereinigungen vertritt.

 

Die Verbandsvertreter betonen, dass die Klage nicht auf eine Schließung des Werkes abzielt, sondern auf die Ergreifung aller verfügbaren technischen Maßnahmen, um die Schadstoffeinträge möglichst komplett auszuschließen, diese jedoch zumindest weitgehend zu minimieren. „Es kann nicht sein, dass der Fokus der Genehmigungsbehörde über viele Jahre auf der Planung einer alternativen Einleitung des Abwassers in die Elbe lag, obwohl absehbar war, dass die Überleitung lediglich zu einer Verlagerung der Umweltprobleme führen und der Bau der Leitung selbst zahlreiche neue Umweltkonflikte aufwerfen wird“, betonen beide Vorsitzenden. 

 

 

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