EU verklagt Deutschland
Nun ist also eingetroffen, was sich seit langem abgezeichnet hat. Medienberichten zufolge verklagt die EU Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen das Naturschutzrecht.(hier)
Allein aufgrund unserer Erfahrungen an den als FFH-Gebiet ausgewiesenen Flüssen , betrachten wir dies als nachvollziehbar und als logische Konsequenz. Immer wieder sehen wir Vorhaben genehmigt, die nach unserem Eindruck dem EU-Recht entgegenstehen und augenscheinlich fragwürdigen Interessen dienen. Immer wieder wurden entsprechende Sachverhalte im Umwelt-oder Petitionsausschuss des Landtages von uns nach aufwändiger ehrenamtlicher Recherche vorgetragen, eine akzeptable Lösung blieb bedauerlicherweise meist aus. Der Ausbau der verheerenden Kleinwasserkraftanlagen in den als FFH-Gebiet ausgewiesenen Flüssen steht in unseren Augen dem Naturschutzrecht entgegen, hier werden nach unserem Eindruck alle fachlichen Hintergründe grünen Ideologien geopfert.