Zwischenbescheid zur Petition Gröningen
02. 01. 2021
Mit seiner Zwischeninformation vom 01.12.2020 zu unserer Petition gegen die geplante WKA Gröningen informierte uns der Ausschuß darüber, dass der Vorhabensträger entschieden hat, eine freiwillige UVP durchzuführen. Obwohl die negativen Auswirkungen von WKA allgemein bekannt sein dürften und auch amtliche Dokumente des Landes eindringlich vor dem Bau warnen, gibt es laut LvwA im Amtsblatt 3/2019 keine negative Auswirkungen durch die WKA ,bzw. besteht keine UVP-Pflicht. Nach einer entsprechenden Veröffentlichung des LFV Bayern sieht die aktuelle Rechtssprechung dies jedoch deutlich anders.(hier)