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Hessen reagiert im Sinne der Flüsse

22. 11. 2020

Die Folgen der gesunkenen Niederschläge der letzten Jahre  sind unschwer zu erkennen. Das Bundesland Hessen hat nun erfreulicherweise mittels Erlass darauf reagiert und gesteht den Fießgewässerlebensräumen laut Presse den Vorrang zu.(Hier)

Der marginale Ertrag von Kleinwasserkraftanlagen ist verzichtbar, die schweren ökologischen Auswirkungen stehen aus unserer Sicht in keinem Verhältnis dazu. Vor diesem Hintergrund könnte mit entsprechenden Entschädigungen für die Betreiber ein großer Schritt bei der Umsetzung der WRRL und FFH-RL gemacht werden, der für alle Seiten akzeptabel ist.

In Sachsen-Anhalt sehen wir uns jedoch von einer solch fortschrittlichen Lösung weit entfernt, hier wurden in den letzten Jahren weitere dieser Anlagen genehmigt  und nicht nur der Blick auf die erschütternd kurzen jährlichen Betriebszeiten der WKA Hadmersleben aufgrund von Wassermangel spricht Bände....

 

 

 

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