WKA Gröningen
Bereits 2019 überreichten wir dem Landtag eine Petition, die sich gegen den Bau der geplanten WKA Gröningen und andernorts richtete und eine Renaturierung der Bode im Sinne der Wasserrahmen- und FFH-Richtlinie forderte. Innerhalb kurzer Zeit unterstützten uns dabei etwa 1400 Bürger mit ihrer Unterschrift. In der nun vorliegenden Zwischeninformation des Petitionsausschusses wird erklärt, dass sich in naher Zukunft wohl nichts entscheiden werde und der Investor nun seine Antragsunterlagen gemäß den verwaltungsrechtlichen Anforderungen überarbeiten lässt.Warum geschieht dies erst, nachdem im Rahmen der Beteiligung betroffener Dritter bereits im Mai 2019 das Fachgutachten eines Sachverständigen für Gewässerschutz mit juristischer Untermauerung eines Fachanwaltes für Verwaltungs-und Umweltrecht zu den Auswirkungen im Realisierungsfall übersandt wurde? Während z.B. das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bereits 2014 in seinen ,,Kernforderungen zur Wasserkraft,, den Bau von WKA in Natura 2000 Gebieten wie der Bode ausschloss, sah das LvwA in Sachsen-Anhalt in seinem Amtsblatt 3/2019 keinerlei negative Auswirkungen im Fall Gröningen, ein Fakt, der das LvwA in unseren Augen in einem denkwürdigen Licht erscheinen läßt....