Sachverständigengutachten beauftragt

20. 07. 2020

Nachdem wir in dieser Angelegenheit um Hilfe gebeten wurden, schauten wir uns die Funktionskontrolle einer Fischaufstiegsanlage (FAA) an einem  der Bode-Wehre etwas genauer an. Die offensichtlichen Widersprüche und die Wahrung unserer satzungsgemäßen Aufgaben veranlassten uns, Frau Dr.Beate Adam als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Fischereiwirtschaft, mit einem Sachverständigengutachten zu beauftragen. Unsere Einschätzung wurde noch deutlich übertroffen,die vorliegende Funktionskontrolle hielt einer korrekten fachlichen Prüfung nicht stand, so dass eine tatsächliche Funktionstüchtigkeit der Anlage dort durch das vorliegende Gutachten  nicht nachgewiesen ist, obwohl es  zu diesem Ergebnis kam! Selbst die dort angewandte Untersuchungsmethode weist laut Frau Dr.Adam eklatante methodische Schwächen auf und ist somit grundsätzlich nicht geeignet, um eine tatsächliche Funktionstüchtigkeit nachzuweisen. Sowohl die Konzipierung von FAA ,als auch die Funktionskontrollen müßten eigentlich seit 2014 nach  DWA M 509 erfolgen. Beides scheint den Verantwortlichen im LHW noch immer völlig fremd zu sein. Wir haben das Gutachten nun den zuständigen Behörden vorgelegt und wenden uns bis zu einer Erwiderung der nächsten FAA  zu, die augenscheinlich  fernab der Fachvorgaben des DWA M 509 errichtet und  deren Funktionstüchtigkeit ebenso fernab ,,nachgewiesen,, wurde.

 

Bild zur Meldung: Foto:IG Bode-Lachs e.V.