Wieder keine Argumente?!
Bereits vor einiger Zeit wandten wir uns mit einem fundierten Schreiben ans LAU und zeigten anhand der laufenden Planungen zur angeblichen Schaffung der gesetzlich vorgegebenen, ökol. Durchgängigkeit am Bodewehr Egeln, die Problematik zwischen den Erhaltungszielen des Natura 2000 Gebietes und den Fischaufstiegsanlagen (FAA) des LHW auf, die sich bis heute fernab vom DWA-Merkblatt M 509 verorten. Das DWA Merkblatt M 509 erschien bereits 2014, nachdem es zuvor ein mehrjähriges Gelbdruckverfahren unter Einbeziehung der Fachwelt durchlaufen hat und wurde längst gerichtlich als Stand der Technik und des Wissens anerkannt.
Nachdem das LAU unser Schreiben offenbar ans LvwA weitergeleitet hatte, ging es von dort aus zum LHW ,der uns nun eine Antwort zukommen ließ.
In gewohnter Weise hielt uns der LHW in seinem Antwortschreiben persönliche und unbelegte Meinungen, Behauptungen und Worthülsen entgegen, die bereits mit Blick auf die von uns zitierte Fachliteratur schon nicht haltbar sind und in unseren Augen auch keiner vertieften (juristischen) Betrachtung standhalten werden. Einmal mehr wurde auch hier von LHW-Mitarbeitern die hauseigene Fachplanung, bzw. die des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der EU-WRRL , als deren Arbeitgeber, ad absurdum geführt.
Ein gültiges Wasserrecht gibt es auch für das Wehr Egeln nicht und einen zwingenden Grund, (wie z.B. eine Hochwasserschutzfunktion) zum Erhalt des Wehres, konnten wir in keiner der vorliegenden Fachunterlagen zum Wehrstandort finden.
Unbelegte Behauptungen und persönliche Meinungen im LHW, dürften vor Gericht kaum Bestand haben, so dass wir in Egeln einen willkommenen Präzedenzfall sehen, um die Dinge endlich gerichtlich klarstellen zu können und wir uns vorsorglich auf das Verfahren und den Genehmigungsfall vorbereiten.
Sollte das Gericht unserer Argumentation sodann folgen, wird es spannend zu sehen, wie die EU-Kommission damit umgeht, dass hier Fördermittel genutzt wurden, ohne dass die entsprechenden EU- Vorgaben erfüllt wurden.