Wasserrückhalt im Großen Graben?

07.​05.​2026

Dem gestrigen Artikel in der Volksstimme Oschersleben zufolge, wurden die seit vielen Jahren geöffneten Wehre nun geschlossen. Als Grund hierfür wird von Behörden und Ministerium ein beabsichtigter Wasserrückhalt in der Fläche genannt.

Den Behauptungen, dass es sich beim Großen Graben um ein ,,kleineres Gewässer,, handeln soll, halten wir zunächst den § 3(2) WG LSA entgegen, der den Großen Graben zweifelsfrei als Gewässer 1. Ordnung ausweist.Hinzu kommt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestwassermenge nach § 33 WHG und § 28a WG LSA nicht eingehalten wird und gegenwärtig ganze Uferbereiche in einem europäischen Schutzgebiet trockenfallen. Dass sich jemand um die geschützten Großmuscheln dort gekümmert hat,halten wir für höchst unwahrscheinlich. 

Zudem unterliegt der Graben u. a. den Vorgaben des EU- Umweltrechts, so dass aus Sicht der IG hier eine klare Verschlechterung eintritt, die nicht mit den Rechtsvorgaben zu vereinbaren ist. 

Der Graben wurde als Lebensraumtyp 3260 (Anhang I der FFH-RL) ausgewiesen und Staubereiche sind von der Kartierung ausgenommen, da sie nicht dem LRT entsprechen können und zu dessen Eigenschaften sommerliche Niedrigwasserabflüsse  gehören.Somit ist durch den Anstau hier ein großflächiger Lebensraumverlust herbeigeführt worden. Parallel hierzu werden sich die Nährstoffeinträge in einer Explosion der Wasserpflanzen in den Stauräumen widerspiegeln, so dass ein Fischsterben in der herbstlichen Absterbephase in Verbindung mit Starkregen im FFH-Gebiet für uns nur eine Frage der Zeit ist.

Als Schutzgut des Großen Grabens wurde der Rapfen festgelegt, der als Mitteldistanzwanderer zur Erreichung des guten Erhaltungszustandes auf die ökol. Durchgängigkeit angewiesen ist, die auch die Natura 2000-VO vorschreibt und jetzt behördlich beendet wurde.

Aufgrund der geologischen Eigenschaften des Gebietes ( der Graben verläuft auf wasserundurchlässigem Lehm)sehen wir ohnehin nicht, dass Wasser in die Fläche gelangt und dort zurückgehalten wird. Die Wehre Sachsenland und Wulferstedt sind bereits vor Jahren geschlossen worden und zeigen bis heute keine sichtbaren Vernässungen des Umfeldes.Dazu kommt, dass die Sohle des Grabens mittlerweile tief ins Gelände eingeschnitten ist und das Wasser der Zuflüsse sogar im Staubereich aufgenommen wird.Wenn es tatsächlich um echten Wasserückhalt in der Fläche geht, führt kein Weg an fachlich korrekten Maßnahmen vorbei.Es müssen die kleinen Siele an den Meliorationsgräben und auch Drainagen geschlossen werden,Nebengewässer angelegt werden uvm. 

Was im Bruch gerade praktiziert wird, ist aus Sicht der IG nicht anderes als die Herbeiführung massiver ökologischer Schäden, die den Rechtsvorgaben diametral gegenüberstehen, ohne dass es zu einem echten Wasserrückhalt kommt!

Von Seiten der Landwirtschaft war zuletzt zu vernehmen, dass man sich um die Schließung der Wehre bemüht hat und den LHW nach eigener Aussage ....nun bald soweit hat....so dass wir uns fragen, ob das womöglich der Grund für den Anstau ist?

 

Bild zur Meldung: Volksstimme Oschrsleben vom 06.05. 2026