MDR Beitrag zu Calbe
Der MDR berichtete in seinem Beitrag vom 26.03.2026 über die Zustände an der WKA im Mühlgraben Calbe, zu der wir bereits in der Vergangenheit zahlreiche Aktivitäten auf behördlicher, ministerialer und auf Landtagsebene unternommen hatten.
Unser Ziel war es, die Existenz einer gültigen, wasserrechtlichen Zulassungsentscheidung prüfen zu lassen und endlich die gesetzlichen Vorgaben zur Durchgängigkeit und Fischschutz gegenüber den Verantwortlichen durchzusetzen, die sich dem seit der Reaktivierung der Anlage im Jahr 1998 verweigern.
Bisher sehen wir jedoch alle unsere Bemühungen erfolglos, da wir über die Jahre lediglich vertröstet und mit Durchhalteparolen abgefertigt wurden und auch auf den mittlerweile beträchtlichen Anwaltskosten sitzenbleiben.
Den Aussagen im MDR- Beitrag, dass das Ministerium keine Kenntnis hat, halten wir unseren offenen Brief an den zuständigen Umweltminister als oberstem Hüter unserer Umwelt entgegen, in dem wir bereits in der Vergangenheit auf zahlreiche Missstände hingewiesen hatten.
https://www.igbodelachsev.de/news/1/911768/nachrichten/911768.html
Calbe kommt aufgrund des Standorts als Einstiegstor ins gesamte Saalesystem eine besondere Bedeutung zu, ist jedoch mitnichten ein Einzelfall. Laut einem UIG-Antrag aus 2021 verfügten damals lediglich 22 Bestandsanlagen und damit nur ein Bruchteil der WKA in Sachsen-Anhalt über die gesetzlich vorgeschriebenen Fischschutz-und Fischwechselanlagen. Bis dahin gab es auch keine Prüfungen nach § 35 WHG oder gar behördliche Anordnungen diesbezüglich.
Zuletzt richteten wir erneut einem offenen Brief explizit zu Calbe an den zuständigen Minister, in dem wir ihn aufforderten, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und die Anlage solange stilllegen zu lassen, bis die wasserrechtlichen Vorgaben vollständig geklärt und umgesetzt sind.
https://www.igbodelachsev.de/news/1/1172586/nachrichten/1172586.html
Bisher blieb auch das erfolglos, so dass wir jetzt nur noch den juristischen Weg als Möglichkeit sehen, dem Zerfetzen lebender Fische bei Turbinenpassage ein Ende zu setzen und zugleich die Schaffung der gesetzlich vorgeschriebenen ,schadlosen auf-und abwärtsgerichteten Durchwanderbarkeit mittels Klage zu erzwingen, da wir uns bezüglich unserer Behörden oder auch dem Minister keinen Illusionen mehr hingeben.
Solange die Anlage im derzeitigen Zustand weiter betrieben wird, kann sich der Betreiber in jeder Minute wachsender Einnahmen auf Kosten der Fischfauna freuen und in Anbetracht eines Volksstimme Artikels ,der den Mühlgraben als Privatbesitz ausweist, fragen wir uns parallel hierzu, ob man in Sachsen-Anhalt nur einer bestimmten Klientel oder Branche angehören muss, um auch neben all dem Genannten zusätzlich seinen Privatbesitz auf Kosten des Steuerzahlers saniert zu bekommen?