Offener Brief zur Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben im Mühlgraben Calbe
Unseren Recherchen zufolge wurde die letzte Turbine der WKA im Mühlgraben Calbe mangels Ersatzteilen MItte der 1970er Jahre ausser Betrieb genommen. Nach vielen Jahren ohne Wasserkraftnutzung am Standort wurde die Anlage sodann 1998 wieder reaktiviert, ohne dass die gesetzlichen Vorgaben der mittlerweile geltenden § 38 und § 44 FischG LSA, sowie die Vorgaben des § 35 WHG eingehalten wurden.
Unsere bisherigen (anwaltlichen) Bemühungen mit den entsprechenden Kosten zur Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu Wasserkraftanlagen, blieben über mehrere Jahre durch die Blockade der zuständigen Wasserbehörde erfolglos.
In einer Großen Anfrage an die damalige Landesregierung zur Umsetzung der EU-WRRL wurde diese Anlage auf S.14 bereits 2017 thematisiert.
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1272lag.pdf
Eine Beseitigung der Missstände ist bis heute trotzdem nicht erfolgt!
Vor diesem Hintergrund richten wir uns nun mit einem offenen Brief an den zuständigen Fachminister , um ihn zur Anordnung des Vollzugs der gesetzlichen Vorgaben zu veranlassen.(unten links bei ,,Downloads,,)
Der WKA -Standort bildet das Einstiegstor in das gesamte Saalesystem , so dass hier jetzt endlich eine gesetzeskonforme Lösung herbeigeführt werden muss, um die Gefahren für die Fischfauna zu minimieren. Neben dem 2024 nachgewiesenen Flussneunauge sind auch weitere FFH-Arten wie Rapfen und die nun im Bodesystem befindlichen jungen Lachse betroffen, deren Abwanderung schon sehr bald erfolgt.