Lachsbesatz der Bode-ein Kommentar
Mit dem gestrigen Besatz der Bode sind nun Tatsachen geschaffen worden, die kein einziges der hausgemachten und über Jahrzehnte lediglich verwalteten Probleme lösen.
Nach 25 Jahren Laufzeit der EU-Wasserrahmenrichtlinie und 32 Jahre nach Inkrafttreten des § 44 FischG LSA ist die Bode noch immer Lichtjahre davon entfernt, als durchgängig im Sinne der rechtlichen Vorgaben betrachtet werden zu können, so dass wir uns hier die Frage stellen, was die Verantwortlichen des Landes in all den Jahren eigentlich getan, bzw. womit sie ihre Zeit verbracht haben?
Bereits 2013 erschien das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) ,,Untere Bode,, als Fachplanung des LHW,bzw. des Landes zur Umsetzung der WRRL. Bis heute sehen wir keine einzige Maßnahme aus dem GEK umgesetzt, tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall!
Der LHW kann auf einen entsprechenden Antrag nach UIG für kein einziges seiner Bodewehre ein gültiges Wasserrecht vorlegen und bis heute ist auch an keinem einzigen Wehrstandort das gesetzlich vorgeschriebene Außerbetriebsetzungsverfahren nach § 40(4) WG LSA vollzogen worden, so dass die Ignoranz der gesetzlichen Vorgaben zu den desaströsen Zuständen an der Bode und anderen Flüssen geführt haben. Unsere bisherigen Aktivitäten auf behördlicher, parlamentarischer und ministerialer Ebene blieben trotz vorausgegangener anwaltlicher Beratung erfolglos, so dass uns nur noch gerichtliche Klärungen als zielführend erscheinen.
Der zuständige Umweltminister wurde von uns in der Vergangenheit im Rahmen eines offenen Briefes und einer Resolution zum Vollzug des § 40(4) WG LSA über die Zustände hier ehrenamtlich informiert, bzw. aufgefordert, da er es nach eigener Aussage vernünftig finden soll, ins Gespräch zu kommen.
Bemerkt haben wir davon bisher- nichts. #moderndenken?
Stattdessen beauftragt er exakt jene Leute im Haus mit einer Antwort an uns, die maßgeblich für die Probleme verantwortlich sind und wird somit aus Sicht der IG am Ende seiner Amtszeit die gleiche traurige Bilanz aufweisen,wie alle seine Vorgänger seit dem Jahr 2000. Neben dem behördlichen Versagen zeigt uns der Blick auf die Regierungszeiten die politisch Verantwortlichen. Der gestrige Lachsbesatz hat in unseren Augen lediglich Symbolcharakter,birgt große Gefahren für die europarechtlich geschützte Fischart ,,Atlantischer Lachs,,und wird kein einziges Problem an der Bode lösen.
Als staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung, die sogar den Lachs im Namen trägt und sich als einziger Verein über so viele Jahre für ihn und die Bode einsetzt, tragen wir das Projekt gegenwärtig nicht mit und streben konsequent gerichtliche Klärungen an, um nicht nur dem Lachs, sondern der Bode und ihren Bewohnern insgesamt zu ihrem Recht zu verhelfen!







