Vegiftung der Bode wird vorerst weiter genehmigt
Da die Genehmigung zur Einleitung von Industrieabwässern in Stassfurt am 31.12.2021 auslief,die giftigen Abwässer jedoch weiter eingeleitet werden, beantragten wir mittels UIG-Antrag Einsicht in die rechtliche Grundlage hierfür. Dem vorliegenden Bescheid zufolge wurde die Genehmigung nun vorerst bis zum 30.09.2022 verlängert. In Anbetracht unserer Erfahrungen mit dem LvwA sind wir jedoch nicht sonderlich überrascht, dass hier aus unserer Sicht behördlicherseits ein Umweltschaden seit vielen Jahren genehmigt bzw. befördert wird. Sowohl die innerbehördlichen Stellungnahmen,das GEK, die zahlreichen Fischsterben und die Verödungsstrecke ab Stassfurt sprechen eine deutliche Sprache. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung wurde von uns eine fundierte Stellungnahme zu diesem Verfahren eingereicht, auf deren Grundlage wir weiterhin konsequent unseren satzungsgemäßen Aufgaben nachkommen werden.Laut Pressemitteilung wurde dem betreffenden Unternehmen ein Förderscheck in Millionenhöhe vom damaligen Wirtschaftsminister überreicht, eine Forderung zur gesetzlich verankerten umweltverträglichen Aufbereitung der Abwässer nach WHG § 57 (hier)war nach unserem Kenntnisstand damit jedoch nicht verbunden. (hier)