Landesverwaltungsamt benötigt Zuarbeit vom WKA- Betreiber
Im Rahmen unserer satzungsgemäßen Aufgaben beantragten wir mittels UIG-Antrag die Übersendung von Umweltinformationen zur WKA Hadmersleben.Laut Zwischenbescheid vom LvwA ist eine Antwort jedoch frühestens Ende Januar bzw. erst nach erfolgter Zuarbeit durch den Betreiber möglich. Dem LvwA als Genehmigungsbehörde liegen die beantragten Daten natürlicherweise vor,warum eine Antwort erst nach Zuarbeit durch den Betreiber möglich sein soll,erschließt sich uns nicht. Mittlerweile hat sich bei uns der Eindruck verfestigt, dass selbst einfache UIG-Anträge nicht mehr ohne anwaltliche Unterstützung sauber abgearbeitet werden.Auf die Probleme an der WKA Hadmersleben weisen wir seit geraumer Zeit sowohl behördlich,als auch medial hin(hier )Eine Beseitigung der Missstände ist jedoch bisher nicht erfolgt. Einmal mehr erscheint uns das LvwA in einem besonderen Licht.....