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LHW muss wieder Kosten erstatten
09.06.2026Wieder einmal wurde zuletzt ein UIG- Antrag von uns von der Rechtsabteilung des LHW abgelehnt. Wieder einmal erschien uns die Begründung rechtswidrig, so dass wir ebenfalls wieder einmal unverzüglich unseren Fachanwalt für Verwaltungs-und Umweltrecht um die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegenüber dem LHW bitten mussten.
Ziel des UIG- Antrages war die Übersendung der Planungen zur Schaffung der gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Durchgängigkeit am Bodewehr Egeln, sowie die Abwägungen, die zu der festgelegten Vorzugsvariante geführt haben. Auch für das Bodewehr Egeln kann der LHW kein gültiges Wasserrecht vorlegen und eine FFH-Verträglichkeit ist auch hier nach unserem Kenntnisstand bis heute nicht nachgewiesen worden.
Nachdem unser Anwalt die Übersendung der beantragten Unterlagen erzwungen hatte, genügte uns bereits ein einziger Blick, um auch hier die massiven Abweichungen vom Stand der Technik und deren Auswirkungen zu identifizieren. Trotz der veranschlagten Millioneninvestition wird die geplante FAA aus Sicht der IG die Rechtsvorgaben bzgl. der Durchgängigkeit keinesfalls erfüllen. Das gilt erst Recht für die schwimmschwachen Erhaltungsziele des Natura 2000 Gebietes, zu denen wir in den Planungsunterlagen kein einziges Wort finden konnten. Vor diesem Hintergrund wandten wir uns in dieser Sache auch ans LAU, das für die Ausweisung der Gebiete und Erhaltungsziele zuständig ist. Unseren Schriftsatz, den wir mit entsprechender Fachliteratur untermauert hatten, wurde von dort ans LvwA weitergeleitet, von wo bis heute keine Reaktion erfolgt ist.
Da uns die Vorgehensweise des LHW, LvwA und Ministerium hinlänglich bekannt ist, sehen wir uns gut beraten, die erstatteten Anwaltskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro zurückzulegen, um im Rahmen der Beteiligung am Genehmigungsverfahren sogleich juristische Unterstützung einzubeziehen.
Einen Lerneffekt des LHW hinsichtlich des UIG wagen wir zu bezweifeln, feiern jedoch einmal mehr unseren Anwalt und den Geldeingang, der uns weitere juristische Schritte ermöglicht.